ANSES-Gutachten: Wendepunkt in der Debatte um NGT-Pflanzen!

ANSES ist die französische Behörde für Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit, teilweise vergleichbar mit dem BfN (Bundesamt für Naturschutz). Vgl. auch den Info-Dienst in der rechten Spalte!
Dieses ANSES-Gutachten „zeigt die Notwendigkeit einer verpflichtenden Risikoprüfung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT). Die Behörde fordert, dass dabei sowohl beabsichtigte als auch unbeabsichtigte genetische Veränderungen berücksichtigt werden müssen. Der ANSES-Bericht stellt klar, dass Eigenschaften von NGT-Pflanzen nicht per se denen aus konventioneller Züchtung gleichgesetzt werden können.“ (TESTBIOTECH)

Die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit ANSES  beruft sich auf zahlreiche Studien und gibt in dem 288-Seiten-starken Risikobericht zum NGT-Gesetzesvorschlag an, dass (hier die wichtigsten Punkte – Quelle „Biokreis“):

  • bei CRISPR/Cas kann es zu bislang nicht bekannten Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt kommen
  • die Risiken sind verbunden „mit unerwarteten Veränderungen in der Zusammensetzung der Pflanze, die zu Ernährungs-, Allergenitäts- oder Toxizitätsproblemen führen könnten, oder mit Umweltrisiken, wie dem Risiko des Genflusses von NGT-Pflanzen zu wilden oder kultivierten Pflanzen.“
  • mit CRISPR sind Veränderungen möglich, die konventionelle GVOs nicht hervorbringen können
  • die Vielfalt und Merkmale der Arten, die mit CRISPR verändert werden können sind viel größer als bei transgenen Pflanzen
  • eine einzelfallbezogene Risikoprüfung bei jeder Sorte notwendig und ein vereinfachter Zulassungsprozess nicht vertretbar ist
  • die Bewertungsgrundlage (also dass gemäß der EFSA die Deregulierung erfolgen könne, weil die Pflanzen als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten) unwissenschaftlich ist
  • die Methoden zur Risikobewertung sind derzeit ungenügend und müssen um ein Monitoring der ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen ergänzt werden
  • im Hinblick auf Patente sagt ANSES, dass „die Auswirkungen von NGTs auf die Konzentration des Pflanzenzucht- und Saatgutsektors ein wichtiges Thema sind, bei dem die Behörden wachsam sein sollten.“

Hier eine Auflistung von wissenschaftlichne Gutachten/Stellungnahmen:

BfN-Studie, 30.11.2023

  • Laut BfN-Studie, fallen 94% der NGT-Pflanzen bei Anwendung der Annex1-Kriterien im Deregulierungs-Vorschlag der EU-Kommission in Kategorie 1 und damit aus der Regulierung raus (unterliegen keinerlei Risikoprüfung mehr)
  • Publikation: https://www.preprints.org/manuscript/202311.1897/v1

ENSSER-Statement, 31.10.2023

ANSES-Gutachten vom 29.11.2023

Test Biotech Statement von 70 wissenschaftlichen Expert:innen, 5.12.2023 à Test Biotech wird leider oft als tendenziös abgestempelt

Fachstelle für Gentechnik und Umwelt (FGU): Background: The application of NGTs in Brassicaceae: environmental risk assessment scenarios (November 2023) – —

GfÖ Position paper of the Expert Group “New Genomic Techniques”, Ecological Society of Germany, Austria and Switzerland (GFÖ) vom Januar 2024

Juristische Gutachten, dass NGT-Gesetzesvorschlag rechtswidrig und nicht EU-verfassungskonform ist: Rechtsgutachten des Kommissionsvorschlags der frz. Kanzlei Artemisia, 18.07.2023

Bewertung des Rechtsanwalts Gerd Winter (Uni Bremen), 08.10.2023:
„So nicht! Aber anders? Eine Bewertung des Kommissionsvorschlag über Pflanzen aus neuen genomischen Techniken“

BfN-Rechtgutachten von Prof. Tade Spranger (Uni Bonn), 31.10.2023

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