ANSES ist die französische Behörde für Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit, teilweise vergleichbar mit dem BfN (Bundesamt für Naturschutz). Vgl. auch den Info-Dienst in der rechten Spalte!
Dieses ANSES-Gutachten „zeigt die Notwendigkeit einer verpflichtenden Risikoprüfung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT). Die Behörde fordert, dass dabei sowohl beabsichtigte als auch unbeabsichtigte genetische Veränderungen berücksichtigt werden müssen. Der ANSES-Bericht stellt klar, dass Eigenschaften von NGT-Pflanzen nicht per se denen aus konventioneller Züchtung gleichgesetzt werden können.“ (TESTBIOTECH)
Die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit ANSES beruft sich auf zahlreiche Studien und gibt in dem 288-Seiten-starken Risikobericht zum NGT-Gesetzesvorschlag an, dass (hier die wichtigsten Punkte – Quelle „Biokreis“):
- bei CRISPR/Cas kann es zu bislang nicht bekannten Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt kommen
- die Risiken sind verbunden „mit unerwarteten Veränderungen in der Zusammensetzung der Pflanze, die zu Ernährungs-, Allergenitäts- oder Toxizitätsproblemen führen könnten, oder mit Umweltrisiken, wie dem Risiko des Genflusses von NGT-Pflanzen zu wilden oder kultivierten Pflanzen.“
- mit CRISPR sind Veränderungen möglich, die konventionelle GVOs nicht hervorbringen können
- die Vielfalt und Merkmale der Arten, die mit CRISPR verändert werden können sind viel größer als bei transgenen Pflanzen
- eine einzelfallbezogene Risikoprüfung bei jeder Sorte notwendig und ein vereinfachter Zulassungsprozess nicht vertretbar ist
- die Bewertungsgrundlage (also dass gemäß der EFSA die Deregulierung erfolgen könne, weil die Pflanzen als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten) unwissenschaftlich ist
- die Methoden zur Risikobewertung sind derzeit ungenügend und müssen um ein Monitoring der ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen ergänzt werden
- im Hinblick auf Patente sagt ANSES, dass „die Auswirkungen von NGTs auf die Konzentration des Pflanzenzucht- und Saatgutsektors ein wichtiges Thema sind, bei dem die Behörden wachsam sein sollten.“
Hier eine Auflistung von wissenschaftlichne Gutachten/Stellungnahmen:
BfN-Studie, 30.11.2023
- Laut BfN-Studie, fallen 94% der NGT-Pflanzen bei Anwendung der Annex1-Kriterien im Deregulierungs-Vorschlag der EU-Kommission in Kategorie 1 und damit aus der Regulierung raus (unterliegen keinerlei Risikoprüfung mehr)
- Publikation: https://www.preprints.org/manuscript/202311.1897/v1
- Meldung auf der BfN-Homepage: https://www.bfn.de/aktuelles/studie-zur-auswirkung-des-verordnungsentwurf-der-eu-kommission-zu-neuen-genomischen
ENSSER-Statement, 31.10.2023
ANSES-Gutachten vom 29.11.2023
- Zusammenfassung vom 21.12.2023 (eng): https://www.anses.fr/en/content/plants-derived-new-genomic-techniques-analysis-category-1-inclusion-criteria-proposed
- https://www.testbiotech.org/content/anses-bericht-zu-neuen-genomischen-techniken–inoffizielle-deutsche-uebersetzung
Test Biotech Statement von 70 wissenschaftlichen Expert:innen, 5.12.2023 à Test Biotech wird leider oft als tendenziös abgestempelt
Fachstelle für Gentechnik und Umwelt (FGU): Background: The application of NGTs in Brassicaceae: environmental risk assessment scenarios (November 2023) – —
GfÖ Position paper of the Expert Group “New Genomic Techniques”, Ecological Society of Germany, Austria and Switzerland (GFÖ) vom Januar 2024
- „New genomic techniques from an ecological and environmental perspective: science-based contributions to the proposed regulations by the EU Commission“, englisch: https://gfoe.org/sites/default/files/ngt_gfoe_final.pdf
Juristische Gutachten, dass NGT-Gesetzesvorschlag rechtswidrig und nicht EU-verfassungskonform ist: Rechtsgutachten des Kommissionsvorschlags der frz. Kanzlei Artemisia, 18.07.2023
Bewertung des Rechtsanwalts Gerd Winter (Uni Bremen), 08.10.2023:
„So nicht! Aber anders? Eine Bewertung des Kommissionsvorschlag über Pflanzen aus neuen genomischen Techniken“
BfN-Rechtgutachten von Prof. Tade Spranger (Uni Bonn), 31.10.2023